Schallimmisionsschutz
Der Schallimmissionsschutz beschäftigt sich mit verschiedenartigen Geräuschen, die erhebliche Belastungen der Allgemeinheit und der Nachbarschaft hervorrufen können oder gar zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) führen. Bei den Geräuschen handelt es sich zum Beispiel um Verkehrslärm, Anlagenlärm von Gewerbe und Industrie, Lärm von Sport- und Freizeitanlagen und Baulärm. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche sind Vorschriften und Regelungen anzuwenden, die auf die jeweilige Lärmart abgestimmt sind. Wir führen sowohl schalltechnische Prognoseberechnungen als auch Messungen nach den entsprechenden Regelwerken durch (TA Lärm, Sportanlagenlärmschutzverordnung, etc.) und verfügen über eine diesbezügliche Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle für das Modul Immissionsschutz sowie eine amtliche Bekanntgabe als Messstelle für Geräusche gemäß § 29b BImSchG.
Die folgende Aufzählung beinhaltet unsere üblichen Tätigkeitsbereiche:
Bauleitplanung und Planfeststellung
Schalltechnische Untersuchung für die zu untersuchende Lärmart und betroffene Umgebung; Ausarbeitung und Abstimmung von Maßnahmenkonzepten, Variantenvergleich, Lärmbilanz, Anspruchsermittlung dem Grunde nach; Textvorschläge für Festsetzungen und Begründung zum Schallschutz; Vorstellung und Vertretung in den Gremien und bei Veranstaltungen; Stellungnahmen zu Anregungen und Bedenken; Ermittlung und Durchführung zum passiven Schallschutz; Monitoring
Standortprüfung und Machbarkeitsstudie
Randbedingungen analysieren und schallschutzrelevante Ziele definieren; Machbarkeitsprüfung; Standortvergleiche; Bewertung von Risiken; Aufstellung von Schallschutzkonzepten
Baugenehmigung
Ermittlung der Anforderungen; Ermittlungen zur Vorbelastung; Schallimmissionsprognosen; Verträglichkeitsprüfungen; Abnahmemessungen gemäß Genehmigungsbescheid; Unbedenklichkeitsnachweise in Kurzform
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Schalltechnische Untersuchung für die zu untersuchenden Lärmarten und schutzbedürftige Umgebung, inkl. Vorbelastungsermittlung; Ausarbeitung, Abstimmung und Umsetzung eines Maßnahmenkonzeptes; Textvorschläge für Auflagen/Hinweise im Bescheid; Vorstellung und Vertretung in den Gremien und bei Veranstaltungen; Messung von Geräuschemissionen und -immissionen zur Unterstützung der obigen Aufgaben; Abnahmemessungen gemäß Genehmigungsbescheid
Ausführungsplanung
Beratung bei Ausschreibungen; Erstellung schalltechnischer Spezifikationen; Überprüfungen der Ausführung vor und nach Inbetriebnahme; Lärminformationssystem für großflächige Betriebe, Industrieparks, Kommunen
Lärmbeschwerden
Fachliche Beratung von Beschwerdeführern, Klägern, Beklagten, Rechtsbeiständen oder beteiligten Ämtern/Regierungsstellen; Prüfung existierender Gutachten; Ermittlung von Verbesserungsmaßnahmen; Ausarbeitung fachtechnischer Inhalte von Vergleichen
Spezialitäten
Schalltechnische Beratung von Unternehmen und Kommunen bei Rahmenplanungen und Flächenentwicklungen; Entwicklung schalltechnischer Lösungskonzepte für Standorte; Schallaktionsplan für Gewerbe- und Industriestandorte; Betriebliches Lärminformationssystem (BLIS) für Werksstandorte; Schalltechnische Beratung für Neubau und wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen